Tierschutzgesetz § 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
r3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Mindestanforderungen
Haltung von Echsen
(Chamaeleonidae & Geckonidae)In den 1997 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen „Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien-Arten“ geht es bei weitem nicht nur um die vielzitierte ‚Mindestgröße für Terrarien’, sondern vielmehr auch um solche grundlegenden Themen wie Klimatisierung und Beleuchtung, Terrariengestaltung & Vergesellschaftung, Ernährung und Pflege der Tiere.
Klimatisierung und BeleuchtungEntsprechend der artspezifischen Bedürfnisse von ectothermen (wechselwarmen) Tieren ist für eine an den ursprünglichen Herkunftsgebieten orientierte Klimatisierung Sorge zu tragen. Insbesondere gilt es, dass Mikroklima des natürlichen Habitats zu berücksichtigen.
Dazu gehören Temperaturzonen (Minimal bis Maximaltemperatur) eines gut durchdachten Platzes mit Berücksichtigung der Vorzugstemperatur, bei einigen Arten ist eine an Licht gekoppelte Strahlungswärme nötig (Sonnenplatz lokal), eine Nachtabsenkung bzw. Winterruhe ist oft ebenfalls von Nöten.
Auch eine der ursprünglichen Heimat angepasste Beleuchtungsintensität und entsprechende relative Luftfeuchte muss berücksichtigt werden. Die Überprüfung der Temperatur- und Luftfeuchte ist mit geeigneten Messgeräten zu überprüfen.
Dass von eingebrachten Einrichtungsgegenständen keine Verletzungs- oder Verbrennungsgefahr ausgehen darf, versteht sich von selbst.
Terrariengröße und TerrariengestaltungJe nach Reptilienart –,ob Boden-, Fels- oder Baumbewohner -, sind Mindestgrößen der Gehege festgeschrieben. Die angegebenen Berechnungsformeln beziehen sich bei Echsen auf die Kopfrumpflänge (KRL) und gelten für ein Paar. Für jedes weitere Tier sind 15 % hinzu zu rechnen.
Für Aufzucht, Winterruhe und andere Ruhephasen, Krankheiten und kurzfristige Abtrennungen, Börsen und Verkaufsräumen gelten andere Bestimmungen. (siehe auch
http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/bo...richtlinen.pdf) Auch für das Einrichten eines künstlichen Wohnraumes für Echsen gibt es Vorgaben. Bodengrund ist in ausreichender Höhe (für grabende oder wühlende) Echsen einzubringen, für kletternde Arten Äste und Zweige entsprechend der Tiergröße dimensioniert, Pflanzen (auch zur Herstellung des Mikroklima) und/oder Felsen .......
Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten (sind für jedes Tier) zu gewährleisten, evt. Sichtschutz einzurichten.
Terrarien müssen mindestens 2 Lüftungsflächen vorweisen und zwar unten und oben, damit der sogenannte Kamin- bzw. Sogeffekt greift.
Vergesellschaftung ist nur zulässig, wenn die Haltungsparameter deckungsgleich sind und Tiere sich nicht gegenseitig stressen oder eine Gefahr füreinander sind (vergleichbare Tiergröße).
Pflege und ErnährungSauberkeit und hygienische Haltung, eine regelmäßige Gesundheitskontrolle und gegebenenfalls die Veranlassung nötiger Behandlungsmaßnahmen sind Grundvoraussetzungen der Pflege von Reptilien.
Artgerechte Ernährung beinhaltet -neben der Berücksichtigung von insectovoren/carnivorer, herbivorer (pflanzlicher) oder abivorer (gemischter) Ernährungsweise- den spezifischen Bedürfnissen der Pfleglinge entsprechende Versorgung mit Mineralien, Vitaminen und Balaststoffen.. Für eine artgerechte Wasseraufnahme, evt. Badegelegenheiten ist zu sorgen.
Quelle: BM für Verbraucherschutz, Ernährung & Forsten http://www.verbraucherministerium.de/data/...3A5CBE1E3.0.pdf (siehe http://www.verbraucherministerium.de )Was mich beim Lesen des Gutachtens wirklich positiv überrascht hat, ist die oben zusammengefasste Themenvielfalt. Es geht beileibe nicht nur um die von uns immer wieder herangezogene Mindest-Terrariengröße, sondern viel mehr gehört zu den gesetzlichen Anforderungen an Reptilienhalter auch eine gewisse technische Ausstattung und vor allem eigentlich ein 'Zwang zur Vorkenntnis'.
Da heißt es beispielsweise:
„Deshalb müssen vor dem Kauf eines Reptils Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden. Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Arten, die der fachlich informierte (sachkundige) Anfänger halten kann oder die nur der Spezialist halten soll, sind im Gutachten besonders gekennzeichnet. Alle nicht oder als „nur für den Spezialisten geeignet“ gekennzeichneten Arten sowie alle Chamäleons eignen sich nicht für den „Einstieg“ in die Reptilienhaltung. Das Gutachten soll und kann das Studium entsprechender Fachliteraur nicht ersetzen und ist als alleinige Quelle für den Erwerb von Wissen über die Reptilienhaltung nicht geeignet.“
Erwähnt werden in dem Gutachten:
12 Arten der Agamidae - 3 Arten der Anguidae
10 Arten der Cordylidae - 5 Arten der Teiidae
23 Arten der Geckonidae - 3 Arten der Lacertidae
12 Arten der Scincedae - 1 Art der Xenosauridae
19 Arten der Varanidae - 2 Arten der Helodermatidae
und
41 Arten der Chamaeleonidae
Wir müssen uns natürlich bewusst sein, dass durch Erfüllung der staatlichen Vorgaben kein Reptil annähernd artgerecht gehalten wird, dennoch lässt sich mit dieser Grundlage meiner Meinung nach gut arbeiten.
Es kann natürlich nicht darum gehen, unbedarfte Neulinge als Gesetzesbrecher an den Pranger zu stellen, doch Hinweise auf den umfassend(er)en Inhalt der Verordnung schaden sicher nicht. Vieles ist nun einmal einfach von oben vorgegeben so, da bedarf es keiner Diskussion...
Meines Erachtens sind allerdings die Angaben zur Größenordnung von Terrarien nicht anders als als Grenze zur Tierquälerei zu werten. Zum einen wird der unterschiedliche Bewegungsdrang unserer Pfleglinge kaum berücksichtigt, zum anderen können die Tiere in solch beengtem Raum selten ihr komplettes Verhaltungsspektrum an den Tag legen. Schon aus rein egoistischer Sicht bevorzuge ich wesentlich größere Behälter, damit ich möglichst viel Aktivität meiner Pfleglinge beobachten kann. Wesentlich angemessener erscheint mir, zumindest die Gesamtlänge der Echsen als Faustformel für einen Mindestbehälter zu nehmen.
Wichtig ist natürlich die entsprechend zuständigen Ämter für die Rechte der Tiere zu sensibilisieren. Auch dort liegt ja nun noch einiges mangels Wissen und oft leider Desinteresse im Argen.
Arten sind jedoch in den tropischen und subtropischen Gebieten Afrikas und Asiens zuhause.
Geckos sind recht robust und anpassungsfähig, es seien als Beispiel die Kosmopoliten Hemidactylus frenatus, Lepidactylus lugubris und Gehyra mutilate benannt.
Geckos stammen aus recht unterschiedlichen Vegetationszonen wie Wüste und Halbwüste, Steppe und Savanne, immergrüne, halbimmergrüne und regengrüne Wälder, Nebel- und Regenwäldern, es gibt Boden-, Fels-, Strauch- oder Baumstamm-, seltener Baumkronenbewohner.
Während Hemidactylus frenatus, Gekko gekko, Gonatodes albogularis und Tarentola mauritania als Kulturfolger bekannt sind, gibt es auch viele kulturflüchtende Spezialisten, bei deren Haltung es ganz besonders auf die exakte Nachbildung der ursprünglichen Bedingungen zu achten gilt.
Dabei gilt es nicht Spitzenwerte nachzuahmen, aber sich schon die klimatischen Verhältnisse der Ursprungsländer anzuschauen.
Viele Geckoarten zeigen Territorialverhalten, wenige leben paarweise, die meisten in lockeren Familiensippen mit 1 Männchen auf zig Weibchen, so dass sich oft die 1,X Haltung empfiehlt.